Nachhaltigkeitsbericht: Für welche Unternehmen wird die Kür ab 2024 zur Pflicht?
Das Thema Nachhaltigkeit ist heute wichtiger denn je. Mit den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030 hat sich die Schweiz gemeinsam mit allen anderen UNO-Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, entsprechende Anreize zu schaffen und diese Ziele umzusetzen. In diesem Zusammenhang spielt insbesondere die Transparenz von Unternehmen in Bezug auf ihre Auswirkungen auf das Klima eine zentrale Rolle für die Klimanachhaltigkeit. Bisher fehlen in der Schweiz klare Richtlinien zur Offenlegung der Nachhaltigkeit und die Berichte sind schwer vergleichbar. Deshalb setzt der Bund per 1. Januar 2024 eine Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange in Kraft.
Welche Inhalte muss der Nachhaltigkeitsbericht berücksichtigen?
Gemäss Art. 1 der Verordnung umfasst der Nachhaltigkeitsbericht die Berichterstattung über folgende Umweltbelange im Rahmen der nichtfinanziellen Belange:
- das finanzielle Risiko des Unternehmens durch klimarelevante Tätigkeiten;
- die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit des Unternehmens auf das Klima;
- Massnahmen zur Umsetzung der Ziele zur Reduktion der Treibhausgasemissionen.
Welche Unternehmen sind zur Berichterstattung zu Umweltbelangen verpflichtet?
Gemäss Art. 2 der Verordnung bzw. Art. 964b Abs. 1 OR sind Publikumsgesellschaften, Banken und Versicherungen betroffen, die folgende Bedingungen erfüllen:
- mindestens 500 Mitarbeitende;
- Bilanzsumme von mindestens 20 Millionen Franken oder;
- Umsatz von mehr als 40 Millionen Franken.
Worauf stützen sich diese Forderungen?
Gemäss Art. 3 der Verordnung ist die Berichterstattung auf die Empfehlungen der globalen Initiative zur Unternehmensberichterstattung bzgl. klimabezogener finanzieller Chancen und Risiken (Task Force on Climate-related Financial Disclosures, TCFD) gestützt, die folgende Themenbereiche enthält:
- Governance;
- Strategie;
- Risikomanagement;
- Kennzahlen und Ziele.
Wie und in welchen Sprachen soll der Bericht veröffentlicht werden?
Der Nachhaltigkeitsbericht ist gemäss Art. 4 der Verordnung auf der Website des Unternehmens öffentlich zugänglich zu machen und muss zehn Jahre aufbewahrt werden. Ein professioneller Nachhaltigkeitsbericht spricht Kund*innen, Partner*innen und Investor*innen weltweit an. Mit unserer Dienstleistung Lektorat gestalten wir Ihre Kommunikation so, dass sie nicht nur informiert, sondern auch begeistert – in einer Sprache, die Ihre Zielgruppe spricht und fühlt. Da der Nachhaltigkeitsbericht auf der Website veröffentlicht wird, empfehlen wir, diesen in alle Sprachen zu übersetzen, die auf Ihrer Website verfügbar sind. Wir sind spezialisiert auf präzise Fachübersetzungen der Nachhaltigkeitskommunikation, damit die Botschaft in jeder Sprache authentisch ankommt.
Welchen Mehrwert hat ein mehrsprachiger Nachhaltigkeitsbericht?
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